WAHLPSYCHOLOGIN für klinisch-psychologische Diagnostik
Informationen zur Kostenrefundierung durch die Krankenkasse:
Anspruchsberechtigte erhalten 80% des jeweiligen Kassentarifs, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Überweisung durch einen Vertragsarzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Vertragsarzt für Neurologie, Vertragsarzt für Psychiatrie, Vertragsarzt für innere Medizin oder von einem Vertragspsychotherapeuten (§11 Psychotherapiegesetz).
- Überweisungen eines anderen Vertragsarztes, eines Wahlarztes oder Allgemeinmediziners sind vorab chefärztlich zu genehmigen.
- Die Überweisung muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose aufweisen (kodiert nach ICD-10).
- ACHTUNG: als anspruchsbegründete Verdachtsdiagnosen gelten NICHT:
F81 - Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
F7 - Intellektuelle Beeinträchtigungen (Intelligenzminderung)
Das Honorar wird zunächst nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik beim Wahlpsychologen bezahlt. Anschließend wird die ausgestellte Honorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen, der ärztliche Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung beim Sozialversicherungsträger eingereicht. Bei Wahlpsychologen werden bis zu 80% der Kosten (Kassentarif) vom Sozialversicherungsträger rückerstattet, bei dem Sie versichert sind.
Auf Wunsch erhalten Sie ein schriftliches Gutachten. Dieses muss NICHT bei der Krankenkasse eingereicht werden. Es dient zu Ihrem privaten Gebrauch.
« zurück